Die Gremienvorsitzendenkonferenz der Medienanstalten (GVK) hat in ihrer heutigen Sitzung in München die Änderungen des privaten Programmbouquets im bundesweiten Digitalradio anerkannt, die nach dem Sendestart am 1. August 2011 eingetreten waren. Betroffen sind die Angebote „KISS national", „sunshine-live" und „Radio BOB!", die an die Stelle von ursprünglich vorgesehenen Programmen getreten waren und bisher lediglich auf der Grundlage einer Duldung durch die zuständige Landesmedienanstalt Saarland veranstaltet wurden. Darüber hinaus hat die GVK der Klassik Radio GmbH & Co. KG die restliche Kapazität im Umfang von sechs bislang nicht genutzten Übertragungseinheiten auf dem bundesweiten Digitalradio-Multiplex zugewiesen. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hatte der GVK eine entsprechende Empfehlung vorgelegt.
Das Programm „KISS national" wird von der Alpha 12 Digitalradio GmbH & Co. KG veranstaltet, die eine hundertprozentige Tochter der NORFOM Medien GmbH & Co. KG ist. Die Lizenz wurde mit Zustimmung der zuständigen Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein von NORFOM auf Alpha 12 übertragen. Veranstalterin der beiden Programme „sunshine-live" und „Radio BOB!" ist die REGIOCAST DIGITAL GmbH.
Seit dem 1. August 2011 werden neben den privaten Angeboten auch Programme und Dienste des öffentlich-rechtlichen Deutschlandradios über den bundesweiten Digitalradio-Multiplex im Standard DAB+ ausgestrahlt.
Um die Verbreitung von DAB+ weiter voran zu bringen, hat die Direktoren-konferenz der Landesmedienanstalten (DLM) in ihrer Sitzung am 18. Oktober in München alle Landesmedienanstalten zur Unterstützung von Marketingaktivitäten für digitale Radioprogramme auf regionaler Ebene aufgefordert.
Über die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK)
Die GVK trifft nach § 36 Abs. 3 RStV die Auswahlentscheidungen bei den Zuweisungen für drahtlose Übertragungskapazitäten an private Anbieter und bei der Belegung von Plattformen. Außerdem berät die GVK insbesondere über Angelegenheiten, die in der Medienpolitik und für die Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten von Bedeutung sind. Dabei stehen Fragen der Programmentwicklung, Herausforderungen der digitalen Entwicklung und medienethische Aspekte im Vordergrund. Mitglieder der GVK sind die Vorsitzenden der Beschlussgremien (Medienrat, Medienkommission, Versammlung etc.) der 14 Landesmedienanstalten.
Vorsitz: Dr. Hartmut Richter (Medienratsvorsitzender Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg)
Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Die ZAK ist abschließend zuständig für die Zulassung und Kontrolle bundesweiter Rundfunkveranstalter. Darüber hinaus werden Fragen der Plattformregulierung sowie der Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Mitglieder der ZAK sind die gesetzlichen Vertreter (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten.
Vorsitz: Thomas Fuchs (Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein)
Beauftragter Programm und Werbung: Thomas Langheinrich (Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg)
Beauftragter Plattformregulierung und Digitaler Zugang: Dr. Hans Hege (Medienanstalt Berlin-Brandenburg)
Über die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM)
Die DLM nimmt die Interessen der Mitgliedsanstalten auf dem Gebiet des Rundfunks auf nationaler und internationaler Ebene wahr. Sie behandelt gemeinsame Angelegenheiten außerhalb der Zulassungs- und Aufsichtsaufgaben, holt Gutachten zu Fragen ein, die für die Aufgaben der Mitgliedsanstalten von grundsätzlicher Bedeutung sind, und beobachtet und analysiert die Programmentwicklung. In der DLM arbeiten die Direktoren bzw. Präsidenten der 14 Landesmedienanstalten zusammen.
Vorsitz: Thomas Fuchs (Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein).
[Quelle: www.die-medienanstalten.de]